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   BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20   

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BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20 (https://dejure.org/2021,27614)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2021 - 2 WD 16.20 (https://dejure.org/2021,27614)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 2 WD 16.20 (https://dejure.org/2021,27614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3, Abs. 5; EUrlV § ... 5 Abs. 1; FeV § 27 Abs. 4; SG §§ 7, 11, 17 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Satz 1 und 2, § 23 Abs. 1; SG 2005 § 17 Abs. 2 Satz 2; StGB § 21; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; SUV § 1 Satz 1; WDO § 1 Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 2, § 38 Abs. 1 und 2, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 7, § 84 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2, § 107 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 123 Satz 3, § 124; WStG § 15 Abs. 1
    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom Dienst, Drogendelikten und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG 1981, § 29 Abs 1 S 1 Nr 3 BtMG 1981, § 29 Abs 5 BtMG 1981, § 5 Abs 1 BUrlV, § 27 Abs 4 FeV 2010

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst an fünf teilweise zusammenhängenden Tagen ist im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden.

  • rechtsportal.de

    Dienstgradherabsetzung wegen unerlaubten Fernbleibens eines Soldaten vom Dienst an fünf teilweise zusammenhängenden Tagen; Aberkennung des Ruhegehalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2020 - 2 WD 4.20 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist in Fällen des vorsätzlichen unerlaubten Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe bei einer kürzeren unerlaubten Abwesenheit grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei länger dauernder, wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht ist regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2020 - 2 WD 4.20 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Dabei hat der Senat zur Abgrenzung einer kürzeren von einer längeren Abwesenheit den Zeitraum herangezogen, der durch den jährlich zustehenden Urlaubszeitraum von 30 Tagen nach § 1 Satz 1 SUV i.V.m. § 5 Abs. 1 EUrlV abgedeckt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2020 - 2 WD 4.20 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Diese Vorgaben sind als dienstliche Weisung zu qualifizieren, deren Nichtbeachtung durch den früheren Soldaten eine vorsätzlich begangene Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 39 zu Ziffer 404 ZDv 10/5).

    Schon der einmalige Genuss von Betäubungsmitteln stellt unabhängig von den konkreten gesundheitlichen Auswirkungen eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Ein Soldat, der sich außer Dienst nicht an die seine Gesunderhaltungspflicht nach § 17 Abs. 4 Satz 1 SG konkretisierende Weisung seines Dienstherrn hält, wonach jeder Drogenkonsum verboten ist, weckt Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und stellt seine Eignung für seine Verwendung in Frage (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 46).

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Ermöglicht der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, kann hieraus bereits die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Fehlverhaltens folgen (BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 53).

    Solche sind etwa eine wiederholte Begehung oder eine einschlägige Vorbelastung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 55).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Da die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht, können die hier festgestellten gravierenden Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn geführt haben, insbesondere nicht durch die anfangs guten dienstlichen Leistungen des früheren Soldaten ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - NVwZ-RR 2020, 983 Rn. 60 m.w.N.).

    ee) Ist danach die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann auch eine etwaige Überlänge des Disziplinarverfahrens keine maßnahmemildernde Wirkung mehr entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - NVwZ-RR 2020, 983 Rn. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Bei einer außerdienstlichen Straftat sind die aus dem Verstoß gegen die Strafrechtsordnung resultierenden Zweifel an der Rechtstreue eines Soldaten und damit an seiner Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit umso größer, je höher die Sanktionsdrohung der betreffenden Strafnorm ist (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - Buchholz 450.2 § 18 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 21).

    Andernfalls bedarf es zur Begründung einer allein aus Zweifeln an der Rechtstreue des Soldaten resultierenden Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Fehlverhaltens zusätzlicher Umstände (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - Buchholz 450.2 § 18 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 21).

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Der Senat hat auch im Fall eines wiederholten vorsätzlichen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst an sechs über mehr als ein Jahr verteilten einzelnen Tagen als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Höchstmaßnahme für angemessen gehalten, weil sich sechs Fehltage in der Größenordnung einer zweimaligen eigenmächtigen Abwesenheit im Sinne des § 15 Abs. 1 WStG bewegen und der betreffende Soldat aufgrund eines jeweils neu gefassten Tatentschlusses die Hemmschwelle zur Verletzung der Kernpflicht zur militärischen Dienstleistung sechs Mal in Folge über ein Jahr hinweg überschritten hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 2 WD 22.19 - juris Rn. 14).

    Vielmehr muss ein Soldat nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG alles in seinen Kräften Stehende tun, um seine Gesundheit zu erhalten, und darf diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 2 WD 22.19 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Nicht hingegen liegt auch eine Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen vor; ein Rückgriff auf § 7 SG unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die Loyalität zur Rechtsordnung ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Das wiederholte Fahren ohne Fahrerlaubnis im dienstlichen Kontext mit Dienstfahrzeugen wäre bereits bei isolierter Betrachtung im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ebenfalls mit einer Herabsetzung im Dienstgrad zu ahnden gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 WD 11.14 - juris Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WD 32.18

    Disziplinarische Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Sodaten vom Dienst

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Zudem wäre auch der wiederholte Besitz, der wiederholte Konsum und der Erwerb von Betäubungsmitteln schon für sich genommen im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mindestens mit einem Beförderungsverbot zu ahnden gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 2 WD 32.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 69 Rn. 34).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20
    Dies schließt es ein, Weisungen des Dienstherrn in Form von Verwaltungsvorschriften zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

  • BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12

    Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen

  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 WD 48.85

    Erkrankung - Eigenmächtige Abwesenheit - Dienstleistungspflicht -

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Ob die Anschuldigungsschrift darüber hinaus auch den Vorwurf einschließt, der frühere Soldat habe damit zumindest eine Weisung nicht befolgt und dadurch jedenfalls gegen § 7 SG verstoßen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - Rn. 28), kann dahingestellt bleiben.

    Da bereits die festgestellten Pflichtverletzungen nach der Höchstmaßnahme verlangen, brauchte der Anschuldigungspunkt 4 (zum Rauschgiftkonsum: BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - Rn. 26) nicht nach § 107 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 WDO wieder einbezogen zu werden.

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Die erneute Begehung einschlägiger Pflichtverletzungen während eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gebietet in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 38 Abs. 2 WDO regelmäßig eine "Hochstufung" in der Maßnahmeart (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - Rn. 38, vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - Rn. 47 f. und vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 60), weil der Soldat damit zeigt, dass nachdrückliche Appelle der Rechtsordnung ihn nicht erreichen und er unbelehrbar ist (BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 2 WD 22.19 - Rn. 22).

    d) Ist das Vertrauensverhältnis des Bundes zum Soldaten endgültig zerstört, sind nach der Senatsrechtsprechung selbst die besonderen Leistungen des Soldaten nicht geeignet, ein Abweichen von der Höchstmaßnahme zu rechtfertigen, weil die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht (BVerwG, Urteile vom 4. Februar 2021 - 2 WD 9.20 - NVwZ-RR 2021, 674 Rn. 46 und vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - juris Rn. 56).

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

    bbb) Jedoch hat der Soldat gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG willentlich und wissentlich verstoßen, weil er die Verpflichtung einschließt, auch Weisungen des Dienstherrn zu befolgen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 92 Rn. 27).
  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    Am Befehlscharakter fehlt es der Richtlinie deshalb, weil sie nicht vom Bundesverteidigungsminister oder in Vertretung von einem (beamteten) Staatssekretär erlassen worden ist, sondern vom Zentrum für Innere Führung (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

    Sie hat keinen Befehlscharakter, weil sie nicht vom Bundesverteidigungsminister oder in Vertretung von einem (beamteten) Staatssekretär erlassen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 92 Rn. 28).
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